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   FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01 E   

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https://dejure.org/2003,6512
FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01 E (https://dejure.org/2003,6512)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.09.2003 - 11 K 5608/01 E (https://dejure.org/2003,6512)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. September 2003 - 11 K 5608/01 E (https://dejure.org/2003,6512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überlassung des gesamten beweglichen Anlagevermögens eines Einzelunternehmens an eine neu gegründete Betriebs-GmbH; Für die Annahme einer Betriebsaufspaltung erforderliche sachliche Verflechtung; Unentgeltliche Überlassung des Firmenwerts an die Betriebs-GmbH; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzelunternehmen; Betriebsaufspaltung; Sachliche Verflechtung; Vermietung; Anlagevermögen; Betriebs-GmbH; Einlage; Firmenwert; Personelle Verflechtung; Betriebsverpachtung; GmbH-Anteile; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Anteilswert; Unentgeltliche Nutzung; Stuttgarter ...

  • rechtsportal.de

    Einzelunternehmen; Betriebsaufspaltung; Sachliche Verflechtung; Vermietung; Anlagevermögen; Betriebs-GmbH; Einlage; Firmenwert; Personelle Verflechtung; Betriebsverpachtung; GmbH-Anteile; Gewillkürtes Betriebsvermögen; Anteilswert; Unentgeltliche Nutzung; Stuttgarter ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung und Behandlung des Firmenwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2004, 41
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 17.04.1997 - VIII R 2/95

    Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Der BFH habe im Urteil vom 17.04.1997 VIII R 2/95, BStBl II 1998, 388 klar herausgestellt, dass je nach Branche und Eigenart des Betriebes sowie den besonderen Umständen des Einzelfalls Maschinen und Einrichtungen als Betriebsgegenstände von untergeordneter Bedeutung zu beurteilen sein könnten.

    Zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Fabrikationsbetriebes werden von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs regelmäßig auch das bewegliche Anlagevermögen, vor allem Maschinen und andere Produktionsanlagen gerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 17. April 1997 VIII R 2/95, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388).

    So zum Beispiel für eine Metzgerei, für eine Bäckerei/Konditorei mit Cafe/Restaurant sowie für ein Hotel, weil für deren Umsatz und Gewinn die Lage und der Zustand der Betriebsgebäude ausschlaggebend seien (vgl. BFH-Urteil, BFHE 183, 385, BStBl II 1998, 388 m. w. N. der Rspr.).

  • BFH, 14.01.1998 - X R 57/93

    Bargründung einer Familien-Betriebs-GmbH

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Der Pächter ist bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses zur Rückgabe des Firmenwertes verpflichtet (vgl. BFH-Urteil vom 14. Januar 1998 X R 57/93, BFHE 185, 230, BFH/NV 1998, 1160; BFH-Urteil vom 30. Januar 2002 X R 56/99, BFHE 197, 535, BStBl II 2002, 387).

    Im Übrigen ist eine isolierte Einlage eines Firmenwertes nicht möglich und die Einlage eines Wirtschaftsgutes, das den Firmenwert verkörperte, nicht erkennbar (vgl. BFH-Urteil BFHE 185, 230, BFH/NV 1998, 1160).

  • BFH, 06.03.1997 - XI R 2/96

    Konkurs der Betriebsgesellschaft beendet regelmäßig Betriebsaufspaltung und führt

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Die Beendigung der Betriebsaufspaltung in Folge des Wegfallens der personellen Verflechtung führt nach der Rechtsprechung des BFH regelmäßig zur Betriebsaufgabe des Besitzunternehmens i. S. d. § 16 Abs. 3 Satz 1 EStG und damit zur Versteuerung der in den Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens enthaltenen stillen Reserven (vgl. BFH-Urteil vom 6. März 1997 XI R 2/96, BFHE 183, 85, BStBl II 1997, 460).

    Denn dann lebt das Verpächterwahlrecht im Zeitpunkt der Beendigung der Betriebsaufspaltung wieder auf (vgl. BFH-Urteil BFHE 183, 85, BStBl II 1997, 460).

  • BFH, 27.03.2001 - I R 42/00

    Geschäftswert bei Betriebsaufspaltung

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Aus dem BFH-Urteil vom 27.03.2001 I R 42/00, BStBl II 2001, 771 ergebe sich, dass die Zuordnung des Geschäftswertes bei der Begründung einer Betriebsaufspaltung von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig sei.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus den BFH-Urteil vom 27. März 2001 I R 42/00, BFHE 195, 536, BStBl II 2001, 771.

  • BFH, 12.03.1980 - II R 28/77

    Kommanditanteil - Gesellschaftsteuerzweck - Stuttgarter Verfahren -

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Diese durch unternehmerische Entscheidung gestaltete günstige Ertragslage ist bei der Bewertung der GmbH-Anteile zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 12. März 1980 II R 28/77, BFHE 130, 198, BStBl. II 1980, 405).
  • BFH, 26.07.2000 - V B 56/00

    Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist für die Übergabe des Urteils/Urteilstenors

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Die Nichteinhaltung der Zwei-Wochen-Frist im Sinne des § 104 Abs. 2 FGO i. V. m. § 105 Abs. 4 Satz 2 FGOist zwar ein Verfahrensmangel, er führt aber als Verstoß gegen eine bloße Ordnungsvorschrift nicht dazu, dass das Verfahren hätte wiederholt werden müssen (vgl. BFH-Urteil vom 26.Juli 2000, BFH/NV 2001, 57; Ruban in Gräber, FGO, § 119 Tz 26).
  • BFH, 17.05.1974 - III R 156/72

    Gemeiner Wert - Schätzung - Nichtnotierter GmbH-Anteil - Stichtag - Vornahme der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Eine Abweichung von diesem Verfahren kommt mit Rücksicht auf die Gleichmäßigkeit der Besteuerung nur dann in Betracht, wenn es in besonders gelagerten Fällen zu nicht tragbaren Schätzungsergebnissen führt (vgl. BFH-Urteil vom 17. Mai 1974, BFHE 112, 510, BStBl. II 1974, 626).
  • BFH, 20.10.1978 - III R 31/76

    Ertragsteuerbelastung - Preissteigerungsrücklage - Wertanteil an einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Beim Stuttgarter Verfahren handelt es sich um eine Abart der sog. Übergewinnmethode, die den Wert des Unternehmens als Summe des Vermögenswertes und des Mehrwertes versteht, der darauf beruht, dass das zu bewertende Unternehmen Gewinne über den Normalgewinn hinaus erwirtschaftet, sog. Übergewinne (vgl. BFH-Urteil vom 20. Oktober 1978 III R 31/76, BFHE 126, 227, BStBl. II 1979, 34; Lindberg in Kreutziger/Lindberg/Schaffner, BewG, § 11 Tz. 36).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 78/91

    Ein Grundstück kann auch dann wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Unerheblich ist es, ob das Betriebsunternehmen jederzeit am Markt gleichwertige Wirtschaftsgüter von einem anderen hätte erwerben oder mieten können (vgl. Reiß in Kirchhof, a. a. O., § 15 Tz. 95; BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 78/91, BFHE 171, 476, BStBl II 1993, 718).
  • BFH, 26.05.1993 - X R 101/90

    Zum für Annahme einer Betriebsaufgabe maßgeblichen Zeitraum

    Auszug aus FG Düsseldorf, 25.09.2003 - 11 K 5608/01
    Der BFH hat auch einzelne, kurzfristig wiederbeschaffbare Maschinen bei Fabrikationsbetrieben nicht zu den wesentlichen Betriebsgrundlagen gerechnet (vgl. BFH-Urteil vom 26. Mai 1993 X R 101/90, BFHE 171, 468, BStBl II 1993, 710).
  • BFH, 30.01.2002 - X R 56/99

    Die Veräußerung des Geschäftswerts nach Betriebsaufgabe und anschließender

  • BFH, 28.03.1985 - IV R 88/81

    Zurückbehalten eines Grundstücks bei Betriebsveräußerung

  • BFH, 12.11.1985 - VIII R 342/82

    Betriebsaufspaltung - Sachliche Verflechtung - Wesentliche Betriebsgrundlage -

  • BFH, 16.11.1967 - IV R 8/67

    Personengesellschaft - Einstellung eines Kinounternehmens - Gesamthandsvermögen -

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